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   VGH Bayern, 20.07.2020 - 3 CE 20.1463   

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https://dejure.org/2020,24546
VGH Bayern, 20.07.2020 - 3 CE 20.1463 (https://dejure.org/2020,24546)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.07.2020 - 3 CE 20.1463 (https://dejure.org/2020,24546)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juli 2020 - 3 CE 20.1463 (https://dejure.org/2020,24546)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 44a, § 123; GG Art. 19 Abs. 4, Art. 33 Abs. 2
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Nichtberücksichtigung einer Bewerbung im gestuften Stellenbesetzungsverfahren

  • rewis.io

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Nichtberücksichtigung einer Bewerbung im gestuften Stellenbesetzungsverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 30.04.2009 - 7 CE 09.661

    Uni Erlangen darf Besetzungsverfahren für Konkordatslehrstuhl fortführen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2020 - 3 CE 20.1463
    Eine Mitteilung über die Ablehnung der Bewerbung mit der Begründung, der Bewerber erfülle nicht die Voraussetzungen des konstitutiven Anforderungsprofils, stellt lediglich den ersten Schritt in einem gestuften Stellenbesetzungsverfahren dar, das mit der Stellenbesetzung, d.h. mit der Auswahlentscheidung, als eigentliche Sachentscheidung endet (BayVGH, U.v. 4.12.2012 - 7 ZB 12.1816 - juris Rn. 12; B.v. 30.4.2009 - 7 CE 09.661 - juris Rn. 29; OVG NW, B.v. 11.9.2007 - 6 B 1094/07 - juris Rn. 5 f.).

    Einwendungen gegen die Nichtberücksichtigung seiner Bewerbung kann der Antragsteller demgemäß im gerichtlichen Verfahren erst erheben, wenn ein anderer Bewerber endgültig ausgewählt worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 30.4.2009 - 7 CE 09.661 - juris Rn. 22; OVG NW, B.v. 10.6.2011 - 1 A 1125/09 - juris Rn. 15 kein isolierter Rechtsschutz gegen eine Stellenausschreibung bzw. das in ihr enthaltene Anforderungsprofil).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2020 - 3 CE 20.1463
    Jedoch wäre der Grundsatz der Ämterstabilität durchbrochen, wenn die Antragsgegnerin ihre aus Art. 33 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG folgende Pflicht zur Mitteilung und Einhaltung der Wartezeit von zwei Wochen gegenüber dem Antragsteller verletzt hätte (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2018 - 2 A 5.18 - juris Rn. 24 ff.; U.v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 31 ff.).
  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 5.18

    Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderung; Beförderungsamt; Bewährung;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2020 - 3 CE 20.1463
    Jedoch wäre der Grundsatz der Ämterstabilität durchbrochen, wenn die Antragsgegnerin ihre aus Art. 33 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG folgende Pflicht zur Mitteilung und Einhaltung der Wartezeit von zwei Wochen gegenüber dem Antragsteller verletzt hätte (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2018 - 2 A 5.18 - juris Rn. 24 ff.; U.v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 31 ff.).
  • BVerwG, 06.04.2006 - 2 VR 2.05

    Antrag auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zum höheren Dienst; Anforderungen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2020 - 3 CE 20.1463
    Auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. März 2006 (2 VR 2.05 - juris Rn. 5) kann sich der Antragsteller nicht mit Erfolg berufen, weil es dort - wie das Verwaltungsgericht zu Recht feststellte (Rn. 24) - nicht um ein beamtenrechtliches Stellenbesetzungsverfahren, sondern um das Verfahren einer Einstellung in den höheren Dienst gegangen ist, bei dem eine Benachrichtigung des abgelehnten Bewerbers über die erfolgreichen Bewerber nicht stattfindet und das deshalb nicht vergleichbar ist.
  • VGH Bayern, 04.12.2012 - 7 ZB 12.1816

    Die Stellenausschreibung und die Bewerberermittlung zur Wiederbesetzung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2020 - 3 CE 20.1463
    Eine Mitteilung über die Ablehnung der Bewerbung mit der Begründung, der Bewerber erfülle nicht die Voraussetzungen des konstitutiven Anforderungsprofils, stellt lediglich den ersten Schritt in einem gestuften Stellenbesetzungsverfahren dar, das mit der Stellenbesetzung, d.h. mit der Auswahlentscheidung, als eigentliche Sachentscheidung endet (BayVGH, U.v. 4.12.2012 - 7 ZB 12.1816 - juris Rn. 12; B.v. 30.4.2009 - 7 CE 09.661 - juris Rn. 29; OVG NW, B.v. 11.9.2007 - 6 B 1094/07 - juris Rn. 5 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2007 - 6 B 1094/07

    Statthaftigkeit einer Feststellung der aufschiebenden Wirkung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2020 - 3 CE 20.1463
    Eine Mitteilung über die Ablehnung der Bewerbung mit der Begründung, der Bewerber erfülle nicht die Voraussetzungen des konstitutiven Anforderungsprofils, stellt lediglich den ersten Schritt in einem gestuften Stellenbesetzungsverfahren dar, das mit der Stellenbesetzung, d.h. mit der Auswahlentscheidung, als eigentliche Sachentscheidung endet (BayVGH, U.v. 4.12.2012 - 7 ZB 12.1816 - juris Rn. 12; B.v. 30.4.2009 - 7 CE 09.661 - juris Rn. 29; OVG NW, B.v. 11.9.2007 - 6 B 1094/07 - juris Rn. 5 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2011 - 1 A 1125/09

    Kein isolierter Rechtsschutz eines Bewerbers gegen die Aufstellung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2020 - 3 CE 20.1463
    Einwendungen gegen die Nichtberücksichtigung seiner Bewerbung kann der Antragsteller demgemäß im gerichtlichen Verfahren erst erheben, wenn ein anderer Bewerber endgültig ausgewählt worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 30.4.2009 - 7 CE 09.661 - juris Rn. 22; OVG NW, B.v. 10.6.2011 - 1 A 1125/09 - juris Rn. 15 kein isolierter Rechtsschutz gegen eine Stellenausschreibung bzw. das in ihr enthaltene Anforderungsprofil).
  • VG München, 06.10.2020 - M 5 E 20.2020

    Konkurrentenstreit im Stellenbesetzungsverfahren, hier: konstitutives

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2020 - 3 CE 20.1463
    Dagegen wandte sich der Antragsteller am 6. Mai 2020 mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, über den das Verwaltungsgericht noch nicht entschieden hat (M 5 E 20.2020).
  • VG Wiesbaden, 28.01.2009 - 8 L 682/08

    Rechtliche Qualifizierung eines Vorab-Ausschlusses eines Bewerbers um eine

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2020 - 3 CE 20.1463
    Aus diesen Gründen kann sich der Antragsteller auch nicht mit Erfolg auf den Beschluss des VG Wiesbaden vom 28. Januar 2009 (8 L 682/08.WI - juris Rn. 25) stützen, weil dort der vorab ausgeschlossene Bewerber gerade keine Mitteilung über die Auswahl eines anderen Bewerbers erhalten sollte, die ihm die Möglichkeit zur Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes eröffnet hätte.
  • VGH Hessen, 28.02.2023 - 1 B 267/22

    Kein Ausschluss aus einem Auswahlverfahren um eine Schulleiterstelle aufgrund

    Der Antragsteller strebt auch hiermit die Sicherung seines Beförderungsbegehrens an (vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 20. Juli 2020 - 3 CE 20.1463 -, juris Rn. 15).
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